Ein Führerschein ohne MPU, der in einem anderen EU Mitgliedland erlangt wurde, berechtigt Sie genauso zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wie eine in Deutschland erlangte Fahrerlaubnis. Anders als ein Führerschein aus einem Nicht EU Staat muß er nicht nach einer gewissen Zeit umgeschrieben werden.
Die Pflichtumschreibung ist für EU Führerscheine Vergangenheit
Mit der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an das übergeordnete EU Recht ist die vor dem 01-01-1999 übliche Umschreibung der Führerscheine in ein Exemplar des jeweiligen Gast oder Wohnlandes als Pflicht entfallen.
Die MPU droht beim EU Führerschein ohne MPU auch nicht als Nachforderung der deutschen Behörden. So hat das OVG Rheinland-Pfalz Koblenz NZV 2005, 605 ff.(Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) im Eilbeschluss ein behördliches Nutzungsverbot in der Erwartung aufgehoben, dass die Anwendung der deutschen Vorschriften zur MPU für einen ausländischen EU Führerschein ohne MPU nicht Bestand haben wird.
Aushändigung je nach Erteilungsland nach ca. 6 Wochen.
Voraussetzung für den Neuerwerb einer EU Fahrerlaubnis ohne MPU ist, dass eine eventuell gegen Sie verhängte befristete Strafe (Fahrverbot) in Deutschland bereits abgelaufen ist.
Weiterführende Informationen zu EU Führerscheinen, Preise und Bestellung entnehmen Sie bitte unserer Hauptseite.