Samstag, 31. März 2012

Driving Licence - der EU Führerschein aus England (GB)

Keine Anreise - keine MPU - keine erneute Prüfung!

Bedingungen für die Erteilung eines EU Führerscheins aus England:

Sie sind EU Bürger mit einem EU Personalausweis  oder einem Reisepass mit Meldebestätigung
(bei - "nicht EU Bürgern" - z.B. Türken, Russen, Afrikaner etc. ist eine Erteilung  NICHT  möglich)

Sie haben keine aktuelle Fahrverbotssperre
(Sie dürfen keinen Neuerwerb wärend einer Sperrfrist beantragen)

Auch im Ausland kann der EU Führerschein neu erteilt werden - in England (Driving Licence GB) kann man seinen EU-Führerschein ebenfalls erwerben, dieses sogar ohne eine Anreise oder eine erneute Fahrerlaubnisprüfung. Aber was ist mit der Meldepflicht (Meldegesetz = 185 Tageregelung), mit der es ja in Großbritannien nicht so weit her ist? (England hat kein Meldegesetz, keine Meldepflicht, kein Einwohnermeldeamt)

Ist der dort erworbene EU-Führerschein legal und auch rechtssicher? JA!

LIm 13. Artikel der 3. EU-Führerscheinrichtlinie steht im § 13, 2. Absatz: "Eine erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden." Bei legalem Erwerb eines EU-Führerschein im europäischen Ausland kann der Erwerber auch in Deutschland fahren, ohne deutschen Behörden eine medizinisch - psychologische Untersuchung (MPU oder auch Idiotentest) vorlegen zu müssen.

Hier gibt die EU Richtlinie 91/439 klar Auskunft: die britische Krone darf nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene auch einen 2. Wohnsitz in GB hat. Da GB (England) es nicht so genau nimmt mit dem Wohnsitz, denn England hat weder ein Einwohnermeldeamt noch kennt England ein Meldegesetz
(185 Tageregelung), somit kann und wird der Englische EU Führerschein direkt "wiedererteilt".

Die Wiedererteilung erfolgt ohne Anreise nach England und ohne erneute Prüfung.

Ergänzend dazu sagt die §28 der Fahrerlaubnisverordnung, dass jeder der in England einen Führerschein erwarb, diesen auch und der Bundesrepublik nutzen darf, wenn er sich hier dauerhaft niederlässt.

Somit sind diese EU-Führerscheine der britischen Krone legal.

Ausserdem gibt es noch ein paar „kleine“ Vorteile gegenüber den Führerscheinen aus dem Ostblock. Da die britische Krone kein Meldegesetz und kein Einwohnermeldeamt kennt, erlischt die 185 Tage Frist.

Der Führerschein allein bestätigt, dass alle Gesetze und Richtlinien eingehalten wurden.

Mit einem im EU-Ausland erworbenem Führerschein, darf man auch rechtssicher in Deutschland fahren. Die MPU darf bei der Benutzung eines EU-Führerscheines nicht vorausgesetzt werden, denn das OVG Rheinland-Pfalz Koblenz NZV 2005, 605 ff. (Beschluss v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) stellte im
Eilbeschluss fest, dass ein behördliches Nutzungsverbot in der Erwartung aufgehoben wird, dass die Anwendung der deutschen Vorschriften zur MPU für einen ausländischen EU Führerschein ohne MPU nicht Bestand haben wird.

Im Klartext heißt das:

Die MPU Anordnung gilt nur für den "Wiedererwerb" eines deutschen Führerscheines, nicht für den Erwerb eines EU-Papieres.

Weiterführende Informationen zu EU Führerscheinen, Preise und Bestellung entnehmen Sie bitte unserer Hauptseite.