Führerscheinklasse A
Die Klasse A wird in zwei Kategorien eingeteilt. Während du mit der Klasse A beschränkt nur leistungsschwächere Motorräder fahren darfst, ist es dir mit der Klasse A unbeschränkt erlaubt, Motorräder ohne Leistungseinschränkungen zu fahren. Bei diesen ist es unerheblich, in welchem Verhältnis Motorleistung und Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) zueinander stehen. Ist man mehr als 2 Jahre Besitzer der Führerscheinklasse A beschränkt, bekommt man automatisch und ohne Beantragung einer Änderung die Klasse A unbeschränkt. Ab einem Alter von 25 Jahren darfst du sofort die Klasse A unbeschränkt erwerben (Direkteinstieg).
Führerscheinklasse A beschränkt
Für Motorradfahrer, die zwischen 18 und 24 Jahren alt sind, wird die Führerscheinklasse A erst einmal nur »beschränkt« erteilt. Das heißt nicht, dass der Fahrer in irgendeiner Weise eingeschränkt wird. Die Beschränkung gilt für das Fahrzeug, bei dem es sich um eine Maschine handelt, die ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gewicht haben muss. Das wiederum heißt, viel Motorkraft darf keinem geringen Gewicht gegenüberstehen. Die Beschränkung wird nach zwei Jahren aufgehoben.
Führerscheinklasse A1
Diese Führerscheinklasse ist meist die Einsteigerklasse in die Welt der Mobilität. Bist du im Besitz der Fahrerlaubnis A 1, darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Nennleistung bis 11 kW führen. Damit kannst du Geschwindigkeiten bis 80 km/h erreichen, was es dir erlaubt, sogar auf der Autobahn zu fahren.
Führerscheinklasse B
Der wohl am häufigsten erworbene Führerschein ist der Autoführerschein, heutzutage Führerscheinklasse B genannt. Mit ihm darfst du Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf der Straße bewegen. In der alten Führerscheinklasse 3 durftest du Fahrzeuge bis 7,5 t fahren. Auch die Anhängelast wurde mit der Neufassung der Führerscheinklasse reduziert. Nichtsdestotrotz bedeutet die Führerscheinklasse B für dich die große Freiheit. Du kannst sie ebenfalls für Automatik-Fahrzeuge erwerben.
Führerscheinklasse BE
Willst du mit Anhänger fahren (und damit ist kein leichter gemeint, den man beispielsweise im Baumarkt mieten kann), dann musst du den Führerschein BE zusätzlich zum Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen. Empfehlenswert ist es, diesen erst zu machen, wenn du ihn tatsächlich brauchst. Immerhin fallen für diesen ebenfalls Kosten an. Es ist auch nicht erforderlich, diesen sofort oder innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach der PKW-Fahrerlaubnis zu absolvieren. Du kannst ihn bei Bedarf jederzeit nachmachen.
Führerscheinklasse C
Hast du die Fahrerlaubnis der Klasse C, bist du berechtigt, Lkw zu fahren. Die Anhänger dürfen aber nicht mehr als 750 kg Gewicht auf die Waage bringen. Die Klasse ist deshalb so etwas wie die Vorstufe der Klasse CE, mit welcher du Lkw mit Anhänger über 750 kg fahren darfst, also quasi die „dicken Brummis“. Inzwischen darfst du diesen Führerschein bereits mit 18 machen, früher galt das Mindestalter 21. Allerdings wirst du bis zu deinem 21. Lebensjahr kaum die Gelegenheit erhalten, als hauptberuflicher Lkw-Fahrer tätig zu werden.
Führerscheinklasse C1
Die praktische Anwendung der Klasse C1 liegt in der Vorstufe der Klasse C1E. Als Inhaber der Führerscheinklasse C 1 bist du berechtigt, Lkw zwischen 3.500 kg und 7.500 kg im öffentlichen Verkehr zu bewegen.
Führerscheinklasse C1E
Mit dieser Klasse soll hauptsächlich die Umschreibung von ausländischen Führerscheinklassen und die der alten Führerscheinklasse 3 vereinfacht werden. Die Ausbildung ist mit der Klasse CE vergleichbar.
Führerscheinklasse CE
Diese Führerscheinklasse war früher die Klasse 2. Du darfst mit dieser Fahrerlaubnis Lkw mit Anhänger fahren. Dem gewerblichen Einsatz steht ab der Vollendung des 21. Lebensjahres nichts im Wege, du kannst die Führerscheinklasse C aber bereits mit 18 Jahren erwerben. Dann bist du berechtigt, im nichtgewerblichen Bereich zu fahren (z. B. Lkw mit Anhänger auf Baustellen).
Führerscheinklasse D
Mit dem Führerschein Klasse D darfst du alle Kraftomnibusse im Linien- oder Reiseverkehr eigenständig auf der Straße führen. Der Führerschein der Klasse D setzt nicht nur theoretisches und praktisches Wissen über das Verhalten im Straßenverkehr voraus, an die Bewerber werden bereits vor Beginn der Ausbildung hohe Anforderungen an die Gesundheit gestellt. Eine eingehende, ärztliche Untersuchung ist Pflicht.
Führerscheinklasse D1
Willst du in der Personenbeförderung tätig werden und beförderst nicht mehr als 16 Fahrgäste, ist die Führerscheinklasse D1 die richtige Fahrerlaubnis für dich.
Führerscheinklasse D1E
Mit diesem Führerschein darfst du kleinere Busse mit Anhänger fahren.
Führerscheinklasse DE
Diese Führerscheinklasse erlaubt es dir, alle Fahrzeuge zu bedienen, die zur Gruppe der Busse gehören. Zusätzlich dürfen Anhänger sein, die auch zum Transport von Personen dienen können.
Führerscheinklasse E
Die Klasse E ist eigentlich keine eigenständige Führerscheinklasse. Vielmehr ist sie ein Zusatz zu anderen Führerscheinklassen. Die Klasse E kommt zum Einsatz bei allen Klassen, in denen mit Anhänger gefahren wird und die auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg beschränkt sind. Die Führerscheinklasse E erlaubt das Bewegen von Anhängern über 750 kg. Sie gehört eng mit den Klassen B, C1, C, D1 oder D zusammen.
Führerscheinklasse L
Damit fängt die Teilnahme am mobilen Leben an, zumindest im eingeschränkten Sinne. Mit dem Führerschein der Klasse L bist du berechtigt, Zugmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und diese dürfen ebenfalls noch bis zu zwei Anhänger ziehen. Eine Fahrausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Führerscheinklasse M
Junge Erwachsene erhalten mit der Führerscheinklasse M den Einstieg in das mobile Leben, denn mit diesem Führerschein sind sie berechtigt, Kleinkrafträder zu fahren. Zwar dürfen diese lediglich 50 bzw. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit an den Tag legen, trotzdem kommt man damit gut und schnell an sein Ziel. Im Gegensatz zur Klasse A1 ist die Führerscheinklasse M um einiges billiger und auch die Ausbildung ist einfacher. Bist du größtenteils im Ort unterwegs, dann ist die Führerscheinklasse M ideal für dich. Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf ebenfalls Fahrzeuge der Klasse M fahren.
Führerscheinklasse S
Trike, Quad und Microcars werden in Deutschland immer beliebter. Deshalb wurde im Februar 2005 die Fahrerlaubnis der Klasse S eingeführt. Damit kannst du bereits ab 16 Jahren dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, zu denen Trikes, Quads und Microcars gehören, fahren. Sie dürfen aber nur eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h haben. Im Klartexte heißt das: Den Geschwindigkeitsrausch auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen wirst du nicht erleben.
Führerscheinklasse T
Die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse T zu erwerben, hast du fast ausschließlich nur in Fahrschulen, die auch im Bereich Lkw tätig sind.
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Zugmaschinen, die eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h erreichen und selbst fahrende Arbeitsmaschinen, mit denen du nicht schneller als 40 km/h fahren kannst. Letztere müssen für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sein und ebenfalls dort verwendet werden. Diese Zugmaschinen darfst du auch mit Anhänger bewegen.
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